Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Auftragsbestätigung

Bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung sind alle Angebote freibleibend. Der Auftrag gilt als dann ausgelöst, wenn die Anzahlung (siehe 5. Zahlungsbedingungen) dem Konto des Geldinstitutes des Auftragnehmers gutgeschrieben ist.

2. Bauleistungen

Bei allen Leistungen einschließlich Montage gilt die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) in der bei Vertragsabschluß gültiger Fassung.

3. Leistungen und Lieferungen

3.1 Wird die vom Auftragnehmer geschuldete Leistung zwingend durch schwerwiegende Gründe verzögert die er nicht zu vertreten hat (z.b. Arbeitskämpfe und andere unabwendbare Ereignisse), so verlängert sich eine etwa vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich von der Verzögerung unterrichten. Dauert die Verzögerung unangemessen lange, so kann jeder Vertragsteil schadensfrei vom Vertrag zurücktreten.

3.2 Kann der Gegenstand nach Fertigstellung infolge von Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, nicht zu dem vertraglich vereinbarten Termin versandt oder abgenommen werden, so geht die Gewähr in dem Zeitpunkt auf den Auftraggeber über, in dem diesem die Anzeige der Versandbereitschaft zugegangen ist. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich über die Verzögerung unterrichten. Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

3.3 Ist die Leistung des Auftragnehmers erbracht, so ist die Vergütung sofort und ohne Abzug zu entrichten, sofern nichts anderes ausdrücklich und schriftlich vereinbart ist.

3.4 Offensichtliche Mängel können nach Lieferung der Ware oder Abnahme der Leistung nicht mehr gerügt werden. Nicht offensichtliche Mängel müssen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungspflicht angezeigt werden.

Bei berechtigten Mängelrügen hat der Auftragnehmer die Wahl, entweder die mangelhaften Liefergegenstände innerhalb einer Frist von 4 Wochen nachzubessern oder dem Auftraggeber gegen Rückgabe des beanstandeten Gegenstandes ein Ersatzstück zu liefern. Ist eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich, schlägt sie fehl oder wird verweigert, so kann der Auftraggeber einen entsprechenden Preisnachlass verlangen.

3.5 Gewährleistung für den aufgespritzten Belag, kann nur für die im Datenblatt enthaltene Angaben übernommen werden.

4. Bedingungen für Leistungen und Lieferungen

4.1 VERGÜTUNG:

Es gilt die Vereinbarte Vergütung. Verhandlungen über eine Preisanpassung sind zu führen, wenn die Preise für das insgesamt benötigte Material ab Vertragsabschluß insgesamt um mehr als 5% steigen oder fallen oder die Mehrwertsteuer eine Änderung erfährt.

4.2 EIGENTUMSVORBEHALT:

Gelieferte Gegenstände bleiben bis zur vollen Bezahlung der Vergütung Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Planungen der Eigentumsvorbehaltsgegenstände dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich anzuzeigen und die Pfandgläubigen von dem Eigentumsvorbehalt zu unterrichten.

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände zu veräußern, verschenken, verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.

4.3 KOSTENVORANSCHLÄGE, ENTWÜRFE, ZEICHNUNGEN und RECHNUNGEN

bleiben Eigentum des Auftragnehmers und dürfen ohne seine Zustimmung weder genutzt noch (von) dritten Personen zugänglich gemacht werden. Sie sind im Falle der Nichterteilung des Auftrages unverzüglich zurückzugeben.

5. Zahlungsbedingungen

Die Bezahlung der Lieferung/Leistung des Auftragnehmers erfolgt bar oder durch Banküberweisung ohne jeden Abzug frei Zahlstelle und zwar 30% Anzahlung bei Vertragsabschluß, 30% bei Arbeitsbeginn, 30% bei Endmontage und Fertigstellung und 10% innerhalb 2 Wochen nach Rechnungsstellung.

Bei Einhaltung vorgegebener Zahlung kann ein Rabatt von 2% auf die letzte Zahlung gewährt werden. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist sind 11% Verzugszinsen zu zahlen.

Davon abweichende Zahlungsbedingungen werden gesondert vereinbart und bedürfen der Schriftform.

Leistungsort für die Zahlung des Kaufpreises ist das Geldinstitut des Auftragnehmers.

Die Leistung gilt als vollzogen, wenn der zu zahlende Betrag dem Konto des Geldinstitutes des Auftragnehmers gutgeschrieben ist. Leistet der Auftraggeber Zahlungen nicht fristgemäß, ist der Auftragnehmer berechtigt fällige Lieferungen oder Leistungen einzustellen und, soweit seine Leistungen bereits erbracht sind, die sofortige Bewirkung aller anstehenden Zahlungen (ungeachtet der Fälligkeit) zu fordern.

6. Gerichtsstand

Sind beide Vertragsparteien Vollkaufleute, so ist ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz des Auftragnehmers.

7. Rechtsgültigkeit

Sind einzelne der vorgenannten Vertragsbestimmungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bedarf dies der Schriftform. Der Vertrag bleibt im übrigen bestehen.